
Vorteile und Leistungen
OP-Leistungen
Im OP-Schutz und im Vollschutz werden bei Krankheit oder nach einem Unfall bis zu 100 % der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose (auch Teilnarkose) und deren Nachbehandlung von bis zu 15 Folgetagen unbegrenzt pro Jahr erstattet – abhängig vom gewählten Tarif. Ab Smart sind auch Leistungen für Zahnbehandlungen und chirurgische Behandlung der Maulhöhle mit gesonderter Höchstleistung versichert.
Behandlungen bei Operationen
Der Vollschutz deckt zusätzlich ambulante und stationäre Tierarzt-behandlungen bei Unfall oder Krankheit unabhängig von einer Operation mit ab. Wenn Ihr Pferd beispielsweise wegen einer Kolik ein paar Tage in der Tierklinik bleiben oder die Behandlung von chronischen Erkrankungen (z. B. Atemwegs-erkrankungen) im Heimatstall von einem Tierarzt oder einer Tierärztin erfolgen muss, sichert der Vollschutz ab.
Basisvorsorge
Die Vorsorgemaßnahmen Ent-wurmungen (prophylaktisch und therapeutisch), Impfungen (Empfehlung StiKo Vet und thera-peutische Impfungen) sowie die einmalige Implantation eines Mikro-chips zur Kennzeichnung sowie die Dokumentation zur Identifikation für die Ausstellung eines Equidenpasses sind bereits im OP-Schutz ab dem Tarif Smart mit einer Höchst-summe versichert. Für diese Leistungen besteht keine Selbstbeteiligung und keine Wartezeit.​
Vorsorgebonus
Gesunde Tiere profitieren von einem Zuschuss zur Basisvorsorge für leistungsfreie Versicherungsjahre:
50 Euro nach dem ersten und 150 Euro nach dem zweiten, unmittelbar darauffolgenden Jahr. Der Vorsorgebonus entfällt nach einem Jahr mit Leistungen für das Folgejahr. Vorsorge zählt nicht als Beanspruchung von Leistung.
Keine Wartezeit bei Unfällen
Unsere Pferdekrankenversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten der Behandlung – ganz ohne Wartezeit! Die Wartezeit bei Kolik beträgt fünf Tage, bei Krankheit und Fehlentwicklung drei Monate. Die Übernahme der Kosten für die versicherte Behandlung richtet sich dabei nach dem gewählten Tarif.​
Erstattung nach GOT
Die Tierkrankenversicherung für Pferde zahlt bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT). Bei Notfällen, zum Beispiel in der Nacht oder am Wochenende, wird auch die Notdienstgebühr erstattet.​
Vorsorgebonus
Zur Nachbehandlung einer Operation im Zeitraum von 60 Kalendertagen nach der OP erstatten wir die Kosten für folgende regenerative Therapien bis zu 5.000 Euro pro Versicherungsjahr – abhängig vom gewählten Tarif: IRAP-Therapie (Interleukin-Rezeptor-Antagonist Protein), PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma), ACP-Therapie (Autologes-Conditioniertes Plasma) sowie Stammzellentherapie.​
Physiotherapie
Physiotherapie ist im OP-Schutz (ab Komfort) bis zu 60 Tage im Anschluss an eine Operation mit einer Höchstsumme von bis zu 300 Euro pro Versicherungsjahr versichert. Im Vollschutz übernehmen wir auch ohne vorhergehende Operation die Kosten für Physiotherapie durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt oder mit Überweisung durch einen Therapeuten oder eine Therapeutin.​
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Extra Leistungen
Wir versichern Tiere ab der achten Lebenswoche – ohne Maximalalter und haben gleichbleibende Leistungen im Alter. Zudem verzichten wir ab dem siebten Versicherungsjahr auf unser ordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf sowie auf unser Kündigungs-recht im Versicherungsfall. Weitere Details in den Versicherungs-bedingungen.
Der Versicherungsschutz für Pferde gilt auch im Ausland, und zwar bis zu zwölf Monate bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Wirtschaftsraum sowie in der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (UK) wie z. B. während einer Turnierteil-nahme oder auch für geplante Behandlungen im Ausland. Tierarzt-rechnungen aus dem Ausland müssen die gleichen Voraussetzungen zur Leistungseinreichung erfüllen wie inländische Rechnungen.​
Auch spätabends kann per Smartphone oder Telefon eine digitale Sprech-stunde direkt mit einem nieder-gelassenen Tierarzt bzw. einer Tierärztin genutzt werden. Im Rahmen der versicherten Leistungen bzw. je nach gewähltem Tarif übernehmen wir auch die Kosten für eine telemedizinische Beratung.​
Die Tierarztpraxis bzw. Tierklinik kann frei gewählt werden. Das Tier kann bei jedem staatlich zugelassenen Tierarzt oder staatlich zugelassenen Tierärztin behandelt werden. Und damit nach einer Operation die Genesung des Schützlings im Mittelpunkt stehen kann, übernehmen wir gerne die Direktabrechnung mit der Tierarztpraxis oder Klinik Ihres VN.
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